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Brief für den Rückzug einer Betreibung: Gratis-Vorlage
Aktualisiert am 22. Juli 2026
Kurz erklärt
Nach der Zahlung kann der Gläubiger die Betreibung beim Amt zurückziehen (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG): Der Eintrag wird Dritten dann nicht mehr mitgeteilt. Diese kostenlose Vorlage formuliert die Anfrage korrekt. Eingeschrieben senden, Zahlungsnachweis beilegen.
Sie haben Ihre Betreibung bezahlt, aber sie erscheint weiterhin auf dem Auszug? Verlangen Sie mit diesem Brief den Rückzug beim Gläubiger: Für ihn ist das kostenlos, und der Eintrag wird für Dritte unsichtbar.
Diese Vorlage passt, wenn:
- die in Betreibung gesetzte Forderung vollständig bezahlt ist;
- Sie die Betreibungsnummer kennen (auf dem Zahlungsbefehl oder Ihrem Auszug);
- Sie einen Zahlungsnachweis beilegen können (Quittung, Belastungsanzeige).
Die Vorlage (kopieren und ausfüllen)
[Vorname Name] [Adresse] [PLZ Ort] [Name des Gläubigers] [Adresse des Gläubigers] [PLZ Ort] [Ort], den [Datum] Einschreiben Betrifft: Betreibung Nr. [Nummer] — Gesuch um Rückzug (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG) Sehr geehrte Damen und Herren Die der Betreibung Nr. [Nummer] beim Betreibungsamt [Kreis] zugrunde liegende Forderung wurde am [Zahlungsdatum] vollständig beglichen. Den Zahlungsnachweis finden Sie in der Beilage. Ich bitte Sie deshalb, diese Betreibung beim zuständigen Amt zurückzuziehen, gestützt auf Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG. Dieser Schritt ist für Sie kostenlos und erfolgt durch eine einfache schriftliche Mitteilung an das Amt. Bitte bestätigen Sie mir innert 10 Tagen schriftlich, dass der Rückzug dem Amt mitgeteilt wurde. Besten Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüsse [Unterschrift] Beilage: Zahlungsnachweis
Versandtipps
- 1Senden Sie den Brief eingeschrieben und bewahren Sie die Quittung auf: Das Versanddatum zählt.
- 2Legen Sie immer den Zahlungsnachweis bei — ohne ihn bearbeiten die meisten Gläubiger die Anfrage nicht.
- 3Keine Antwort nach 10–15 Tagen? Schriftlich nachfassen. Eine Weigerung oder anhaltendes Schweigen ist keine Sackgasse: Es gibt weitere Wege (Art. 85/85a SchKG, je nach Fall).
Brauchen Sie eine persönliche, vollständige Version?
- personalisierte Briefe mit Ihren Daten, dem richtigen Amt und den exakten Gebühren;
- Brief ans Amt inklusive, plus Vorgehen, falls der Gläubiger nicht antwortet;
- auf Wunsch versenden wir eingeschrieben für Sie, mit Sendungsverfolgung (+15 CHF).
Kostet der Rückzug durch den Gläubiger etwas?
Nein. Der Gläubiger teilt den Rückzug dem Betreibungsamt mit einem einfachen Schreiben mit, gebührenfrei. Manche Gläubiger verlangen interne Bearbeitungsgebühren — verpflichtet sind sie dazu nicht.
Was passiert nach dem Rückzug?
Das Amt teilt die Betreibung Dritten nicht mehr mit (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG): Sie erscheint nicht mehr auf dem Standardauszug. Die Verarbeitung dauert in der Regel einige Tage bis Wochen.
Und wenn der Gläubiger ablehnt oder nicht antwortet?
Er ist rechtlich nicht zum Rückzug verpflichtet. Je nach Situation gibt es weitere Wege: Bei einer während des Verfahrens bezahlten Schuld kann die gerichtliche Aufhebung (Art. 85 SchKG) in Frage kommen. Die Gratis-Diagnose zeigt den passenden Weg für Ihren Fall.
Generische Vorlage zu Informationszwecken (Stand 2026). SwissReset ist ein Dienst zur Dokumentenvorbereitung, keine Anwaltskanzlei.
Gratis-Tool: Wann verschwindet meine Betreibung aus dem Auszug? →