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Betreibungsämter, Kanton für Kanton

Aktualisiert am 29. Juli 2026

Zuständig ist grundsätzlich das Amt an Ihrem Wohnsitz — dort liegt auch der Eintrag zu Ihrer Person. Wählen Sie Ihren Kanton, um die genaue Adresse zu finden, den Auszug zu bestellen und die rechtlichen Wege zur Entfernung einer Betreibung kennenzulernen.

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