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Wann verschwindet meine Betreibung aus dem Auszug?
Aktualisiert am 22. Juli 2026
Kurz erklärt
Eine Betreibung bleibt nach Abschluss des Verfahrens 5 Jahre auf dem Registerauszug sichtbar (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Früher unsichtbar wird sie durch Rückzug des Gläubigers oder ein Gesuch um Nichtbekanntgabe (Art. 8a Abs. 3 SchKG). Dieser Rechner nennt das genaue Datum für Ihren Fall.
Beantworten Sie zwei Fragen und erfahren Sie, ab wann Ihre Betreibung Dritten nicht mehr mitgeteilt wird — und welche legalen Wege es gibt, das zu beschleunigen.
Löscht die Zahlung meine Betreibung aus dem Register?
Nein. Die Zahlung schliesst das Verfahren ab, der Eintrag bleibt aber 5 Jahre nach Abschluss sichtbar (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Unsichtbar wird er nur durch Rückzug des Gläubigers, eine Nichtbekanntgabe oder Zeitablauf.
Muss der Gläubiger die Betreibung nach der Zahlung zurückziehen?
Nein, dazu ist er nicht verpflichtet. In der Praxis stimmen viele Gläubiger auf schriftliche Anfrage zu: Der Rückzug ist für sie kostenlos und erfolgt mit einem einfachen Schreiben ans Betreibungsamt.
Was hat sich am 1. Januar 2026 geändert?
Mit der Revision von Art. 8a SchKG, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, werden abgeschlossene Betreibungen neu 5 Jahre nach Abschluss mitgeteilt — vorher war es 1 Jahr. Einen alten Eintrag zurückziehen oder nicht bekanntgeben zu lassen, ist damit wichtiger geworden.
Unverbindliches Ergebnis auf Grundlage von Art. 8a SchKG (Stand 2026). SwissReset ist ein Dienst zur Dokumentenvorbereitung, keine Anwaltskanzlei.