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Kantone · VS

Wallis — VS

Betreibungsamt im Kanton Wallis

Aktualisiert am 29. Juli 2026

Kurz erklärt

Im Kanton Wallis ist grundsätzlich das Betreibungsamt an Ihrem Wohnsitz zuständig. Es stellt den Registerauszug aus (CHF 17) und nimmt Gesuche um Nichtbekanntgabe entgegen. Eine abgeschlossene Betreibung wird dort noch 5 Jahre Dritten mitgeteilt (Art. 8a Abs. 4 SchKG).

Das richtige Amt zu finden ist der erste Schritt jedes Vorgehens: Ein Gesuch an den falschen Kreis kommt unbearbeitet zurück. Hier die geprüften Adressen für diesen Kanton — und danach das konkrete Vorgehen.

Der Kanton Wallis zählt 5 Ämter, nach Kreisen aufgeteilt. Nur jenes an Ihrem Wohnsitz ist für Ihren Fall zuständig.

Adressen der Ämter — Kanton Wallis

  • Office des poursuites du Haut-Valais (Betreibungsamt Oberwallis)

    Kantonsstrasse 6, Postfach 64
    3930 Visp

  • Office des poursuites du district de Sierre

    Avenue du Rothorn 2, Case postale 312
    3960 Sierre

  • Office des poursuites des districts de Sion, Hérens et Conthey

    Route de la Piscine 10, Bâtiment C, Trame 3, Case postale 634
    1951 Sion

  • Office des poursuites des districts de Martigny et Entremont

    Rue du Léman 29, Case postale 784
    1920 Martigny

  • Office des poursuites des districts de Monthey et St-Maurice

    Avenue du Crochetan 2, Case postale 160
    1870 Monthey

Adressen geprüft anhand offizieller kantonaler Quellen (Juli 2026). Öffnungszeiten vor einem Besuch beim Amt bestätigen.

Ihren Auszug im Kanton Wallis bestellen

Der Registerauszug ist das Dokument, das Verwaltungen und Arbeitgeber verlangen. Er kostet CHF 17 (Art. 12a GebV SchKG) und zeigt die Verfahren der letzten fünf Jahre.

  1. 1Bestimmen Sie in der obigen Liste das Amt an Ihrem Wohnsitz.
  2. 2Bestellen Sie den Auszug online, per Post oder am Schalter, mit einer Ausweiskopie.
  3. 3Rechnen Sie mit CHF 17 pro Auszug; nach einem Umzug brauchen Sie einen pro Kreis, in dem Sie gewohnt haben.
  4. 4Lesen Sie das Ergebnis genau: Eine bezahlte Betreibung erscheint weiterhin, mit Betrag.

Eine Betreibung im Kanton Wallis löschen lassen

Das Betreibungsrecht ist Bundesrecht: Die rechtlichen Wege sind in allen Kantonen dieselben, nur die Adresse des Amtes ändert. Je nach Lage bestehen vier Wege.

Welches Amt ist zuständig, wenn ich aus dem Kanton Wallis weggezogen bin?

Für neue Verfahren ist das Amt an Ihrem aktuellen Wohnsitz zuständig. Alte Einträge bleiben hingegen beim Amt des früheren Wohnsitzes: Für ein vollständiges Bild brauchen Sie einen Auszug aus jedem betroffenen Kreis.

Sind die Gebühren im Kanton Wallis anders?

Nein. Die Gebühren sind bundesrechtlich festgelegt (GebV SchKG) und damit schweizweit identisch: CHF 17 für den Registerauszug, CHF 40 für ein Gesuch um Nichtbekanntgabe.

Kann das Amt in Wallis eine Betreibung auf mein Gesuch hin löschen?

Nein. Das Amt wendet das Gesetz und die ihm vorgelegten Entscheide an; es kann einen Eintrag nicht von sich aus löschen. Nötig ist ein Rückzug des Gläubigers, ein Entscheid über die Nichtbekanntgabe oder ein Gerichtsentscheid.

Adressen zu Informationszwecken (Stand Juli 2026). SwissReset ist ein Dienst zur Dokumentenvorbereitung, keine Anwaltskanzlei.

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