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Betreibungsamt im Kanton Basel-Landschaft
Aktualisiert am 29. Juli 2026
Kurz erklärt
Im Kanton Basel-Landschaft ist grundsätzlich das Betreibungsamt an Ihrem Wohnsitz zuständig. Es stellt den Registerauszug aus (CHF 17) und nimmt Gesuche um Nichtbekanntgabe entgegen. Eine abgeschlossene Betreibung wird dort noch 5 Jahre Dritten mitgeteilt (Art. 8a Abs. 4 SchKG).
Das richtige Amt zu finden ist der erste Schritt jedes Vorgehens: Ein Gesuch an den falschen Kreis kommt unbearbeitet zurück. Hier die geprüften Adressen für diesen Kanton — und danach das konkrete Vorgehen.
Der Kanton Basel-Landschaft ist um ein einziges Amt organisiert, das für das gesamte Kantonsgebiet zuständig ist.
Adressen der Ämter — Kanton Basel-Landschaft
Betreibungs- und Konkursamt Basel-Landschaft
Eichenweg 12, Postfach
4410 Liestal
Adressen geprüft anhand offizieller kantonaler Quellen (Juli 2026). Öffnungszeiten vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Ihren Auszug im Kanton Basel-Landschaft bestellen
Der Registerauszug ist das Dokument, das Verwaltungen und Arbeitgeber verlangen. Er kostet CHF 17 (Art. 12a GebV SchKG) und zeigt die Verfahren der letzten fünf Jahre.
- 1Bestimmen Sie in der obigen Liste das Amt an Ihrem Wohnsitz.
- 2Bestellen Sie den Auszug online, per Post oder am Schalter, mit einer Ausweiskopie.
- 3Rechnen Sie mit CHF 17 pro Auszug; nach einem Umzug brauchen Sie einen pro Kreis, in dem Sie gewohnt haben.
- 4Lesen Sie das Ergebnis genau: Eine bezahlte Betreibung erscheint weiterhin, mit Betrag.
Eine Betreibung im Kanton Basel-Landschaft löschen lassen
Das Betreibungsrecht ist Bundesrecht: Die rechtlichen Wege sind in allen Kantonen dieselben, nur die Adresse des Amtes ändert. Je nach Lage bestehen vier Wege.
Welches Amt ist zuständig, wenn ich aus dem Kanton Basel-Landschaft weggezogen bin?
Für neue Verfahren ist das Amt an Ihrem aktuellen Wohnsitz zuständig. Alte Einträge bleiben hingegen beim Amt des früheren Wohnsitzes: Für ein vollständiges Bild brauchen Sie einen Auszug aus jedem betroffenen Kreis.
Sind die Gebühren im Kanton Basel-Landschaft anders?
Nein. Die Gebühren sind bundesrechtlich festgelegt (GebV SchKG) und damit schweizweit identisch: CHF 17 für den Registerauszug, CHF 40 für ein Gesuch um Nichtbekanntgabe.
Kann das Amt in Basel-Landschaft eine Betreibung auf mein Gesuch hin löschen?
Nein. Das Amt wendet das Gesetz und die ihm vorgelegten Entscheide an; es kann einen Eintrag nicht von sich aus löschen. Nötig ist ein Rückzug des Gläubigers, ein Entscheid über die Nichtbekanntgabe oder ein Gerichtsentscheid.
Adressen zu Informationszwecken (Stand Juli 2026). SwissReset ist ein Dienst zur Dokumentenvorbereitung, keine Anwaltskanzlei.