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Betreibungsamt im Kanton Freiburg
Aktualisiert am 29. Juli 2026
Kurz erklärt
Im Kanton Freiburg ist grundsätzlich das Betreibungsamt an Ihrem Wohnsitz zuständig. Es stellt den Registerauszug aus (CHF 17) und nimmt Gesuche um Nichtbekanntgabe entgegen. Eine abgeschlossene Betreibung wird dort noch 5 Jahre Dritten mitgeteilt (Art. 8a Abs. 4 SchKG).
Das richtige Amt zu finden ist der erste Schritt jedes Vorgehens: Ein Gesuch an den falschen Kreis kommt unbearbeitet zurück. Hier die geprüften Adressen für diesen Kanton — und danach das konkrete Vorgehen.
Der Kanton Freiburg zählt 7 Kreis- oder Gemeindeämter. Nur das Amt an Ihrem Wohnsitz führt Ihren Eintrag: Die anderen können Ihr Gesuch nicht bearbeiten.
Adressen der Ämter — Kanton Freiburg
Office des poursuites de la Sarine
Avenue Beauregard 13
1700 FribourgOffice des poursuites de la Gruyère
Rue de l'Europe 10, Case postale 155
1630 BulleOffice des poursuites de la Broye
Rue St-Laurent 5
1470 Estavayer-le-LacOffice des poursuites de la Glâne
Rue des Moines 58
1680 RomontOffice des poursuites du Lac / Betreibungsamt See
Hallwylstrasse 12
3280 Morat / MurtenBetreibungsamt des Sensebezirks
Schwarzseestrasse 5
1712 TafersOffice des poursuites de la Veveyse
Avenue de la Gare 33, Case postale 272
1618 Châtel-St-Denis
Adressen geprüft anhand offizieller kantonaler Quellen (Juli 2026). Öffnungszeiten vor einem Besuch beim Amt bestätigen.
Ihren Auszug im Kanton Freiburg bestellen
Der Registerauszug ist das Dokument, das Verwaltungen und Arbeitgeber verlangen. Er kostet CHF 17 (Art. 12a GebV SchKG) und zeigt die Verfahren der letzten fünf Jahre.
- 1Bestimmen Sie in der obigen Liste das Amt an Ihrem Wohnsitz.
- 2Bestellen Sie den Auszug online, per Post oder am Schalter, mit einer Ausweiskopie.
- 3Rechnen Sie mit CHF 17 pro Auszug; nach einem Umzug brauchen Sie einen pro Kreis, in dem Sie gewohnt haben.
- 4Lesen Sie das Ergebnis genau: Eine bezahlte Betreibung erscheint weiterhin, mit Betrag.
Eine Betreibung im Kanton Freiburg löschen lassen
Das Betreibungsrecht ist Bundesrecht: Die rechtlichen Wege sind in allen Kantonen dieselben, nur die Adresse des Amtes ändert. Je nach Lage bestehen vier Wege.
Welches Amt ist zuständig, wenn ich aus dem Kanton Freiburg weggezogen bin?
Für neue Verfahren ist das Amt an Ihrem aktuellen Wohnsitz zuständig. Alte Einträge bleiben hingegen beim Amt des früheren Wohnsitzes: Für ein vollständiges Bild brauchen Sie einen Auszug aus jedem betroffenen Kreis.
Sind die Gebühren im Kanton Freiburg anders?
Nein. Die Gebühren sind bundesrechtlich festgelegt (GebV SchKG) und damit schweizweit identisch: CHF 17 für den Registerauszug, CHF 40 für ein Gesuch um Nichtbekanntgabe.
Kann das Amt in Freiburg eine Betreibung auf mein Gesuch hin löschen?
Nein. Das Amt wendet das Gesetz und die ihm vorgelegten Entscheide an; es kann einen Eintrag nicht von sich aus löschen. Nötig ist ein Rückzug des Gläubigers, ein Entscheid über die Nichtbekanntgabe oder ein Gerichtsentscheid.
Adressen zu Informationszwecken (Stand Juli 2026). SwissReset ist ein Dienst zur Dokumentenvorbereitung, keine Anwaltskanzlei.