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Kantone · AR

Appenzell Ausserrhoden — AR

Betreibungsamt im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Aktualisiert am 29. Juli 2026

Kurz erklärt

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist grundsätzlich das Betreibungsamt an Ihrem Wohnsitz zuständig. Es stellt den Registerauszug aus (CHF 17) und nimmt Gesuche um Nichtbekanntgabe entgegen. Eine abgeschlossene Betreibung wird dort noch 5 Jahre Dritten mitgeteilt (Art. 8a Abs. 4 SchKG).

Das richtige Amt zu finden ist der erste Schritt jedes Vorgehens: Ein Gesuch an den falschen Kreis kommt unbearbeitet zurück. Hier die geprüften Adressen für diesen Kanton — und danach das konkrete Vorgehen.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden zählt 3 Ämter, nach Kreisen aufgeteilt. Nur jenes an Ihrem Wohnsitz ist für Ihren Fall zuständig.

Adressen der Ämter — Kanton Appenzell Ausserrhoden

  • Betreibungsamt Appenzeller Hinterland

    Poststrasse 6, Postfach 1160
    9102 Herisau

  • Betreibungsamt Appenzeller Mittelland

    Gremmstrasse 6, Postfach 48
    9053 Teufen AR

  • Betreibungsamt Appenzeller Vorderland

    Paradiesweg 2 / Haus Eden, Postfach 42
    9410 Heiden

Adressen geprüft anhand offizieller kantonaler Quellen (Juli 2026). Öffnungszeiten vor einem Besuch beim Amt bestätigen.

Ihren Auszug im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestellen

Der Registerauszug ist das Dokument, das Verwaltungen und Arbeitgeber verlangen. Er kostet CHF 17 (Art. 12a GebV SchKG) und zeigt die Verfahren der letzten fünf Jahre.

  1. 1Bestimmen Sie in der obigen Liste das Amt an Ihrem Wohnsitz.
  2. 2Bestellen Sie den Auszug online, per Post oder am Schalter, mit einer Ausweiskopie.
  3. 3Rechnen Sie mit CHF 17 pro Auszug; nach einem Umzug brauchen Sie einen pro Kreis, in dem Sie gewohnt haben.
  4. 4Lesen Sie das Ergebnis genau: Eine bezahlte Betreibung erscheint weiterhin, mit Betrag.

Eine Betreibung im Kanton Appenzell Ausserrhoden löschen lassen

Das Betreibungsrecht ist Bundesrecht: Die rechtlichen Wege sind in allen Kantonen dieselben, nur die Adresse des Amtes ändert. Je nach Lage bestehen vier Wege.

Welches Amt ist zuständig, wenn ich aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden weggezogen bin?

Für neue Verfahren ist das Amt an Ihrem aktuellen Wohnsitz zuständig. Alte Einträge bleiben hingegen beim Amt des früheren Wohnsitzes: Für ein vollständiges Bild brauchen Sie einen Auszug aus jedem betroffenen Kreis.

Sind die Gebühren im Kanton Appenzell Ausserrhoden anders?

Nein. Die Gebühren sind bundesrechtlich festgelegt (GebV SchKG) und damit schweizweit identisch: CHF 17 für den Registerauszug, CHF 40 für ein Gesuch um Nichtbekanntgabe.

Kann das Amt in Appenzell Ausserrhoden eine Betreibung auf mein Gesuch hin löschen?

Nein. Das Amt wendet das Gesetz und die ihm vorgelegten Entscheide an; es kann einen Eintrag nicht von sich aus löschen. Nötig ist ein Rückzug des Gläubigers, ein Entscheid über die Nichtbekanntgabe oder ein Gerichtsentscheid.

Adressen zu Informationszwecken (Stand Juli 2026). SwissReset ist ein Dienst zur Dokumentenvorbereitung, keine Anwaltskanzlei.

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