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Art. 85 / 85a SchKG (gerichtliche Klage)

Ungerechtfertigte Betreibung anfechten

Aktualisiert am 7. Juli 2026

Ungerechtfertigte Betreibung anfechten

Kurz erklärt

Weigert sich der Gläubiger, eine von Ihnen für bezahlt oder nicht bestehend gehaltene Betreibung zurückzuziehen, führt die Aufhebung über das Gericht. Die Art. 85 und 85a SchKG ermöglichen es, von einem Richter feststellen zu lassen, dass die Schuld getilgt ist oder nicht besteht. Dieser Weg ist technischer: Die Begleitung durch einen Anwalt wird dringend empfohlen.

Weigert sich der Gläubiger, eine Betreibung zurückzuziehen, die Sie für bezahlt oder nicht bestehend halten, oder hat er zu Unrecht obsiegt, führt die Aufhebung über das Gericht. Dieser Weg ist anspruchsvoller: Die Begleitung durch einen Anwalt wird dringend empfohlen.

Wann vor Gericht ziehen

Dieser Weg steht offen, wenn der gütliche Rückzug gescheitert ist oder der Gläubiger obsiegt hat, während Sie die Schuld für bezahlt oder nicht bestehend halten. Er zielt darauf ab, von einem Richter feststellen zu lassen, dass die Betreibung keine Berechtigung hat.

Die möglichen Klagen

Art. 85 SchKG erlaubt die Aufhebung oder Einstellung der Betreibung, wenn Sie durch Urkunden beweisen können, dass die Schuld getilgt oder nicht bestehend ist. Art. 85a SchKG eröffnet eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der Schuld, die materiell geprüft wird.

Warum ein Anwalt

Das Gerichtsverfahren unterliegt Formvorschriften und strengen Fristen. Ein Anwalt beurteilt Ihre Chancen, wählt die richtige Klage und vertritt Ihr Dossier. SwissReset plädiert nicht: Wir orientieren Sie zum offiziellen Anwaltsverzeichnis und nennen Ihnen die Unterlagen, die Sie für Ihr Dossier zusammenstellen sollten.

  1. 1Tragen Sie die Beweise zusammen: Zahlungsnachweis, Korrespondenz, Vertrag.
  2. 2Bereiten Sie eine klare Zusammenfassung Ihres Dossiers vor.
  3. 3Ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt bei, um die passende Klage zu wählen.
  4. 4Reichen Sie die Klage fristgerecht beim zuständigen Gericht ein.
Kann ich das allein tun?

Das ist möglich, aber das Verfahren ist technisch: Die Begleitung durch einen Anwalt wird dringend empfohlen.

Plädiert SwissReset für mich?

Nein. SwissReset orientiert Sie: Das offizielle Verzeichnis des Schweizerischen Anwaltsverbands hilft, eine Anwältin oder einen Anwalt nach Kanton zu finden, und dieser Ratgeber nennt die vorzubereitenden Unterlagen.

Prüfen Sie kostenlos Ihre Situation und bereiten Sie die Unterlagen vor, die Sie einem Anwalt übergeben.

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