Betreibungsamt Kloten
Kurz erklärt
Für die Gemeinde Kloten ist das Betreibungs- und Stadtammannamt Kloten zuständig. Ein Betreibungsregisterauszug kostet 17 Franken (Art. 12a GebV SchKG) und wird beim Amt am Wohnsitz verlangt — nicht dort, wo die Schuld entstanden ist.
Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
- Mo/Di/Mi Öffnungszeiten: 08.00 - 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen Mo/Di/Mi telefonisch erreichbar: 08.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr Do Öffnungszeit: 13.30 - 18.30 Uhr, Do telefonisch erreichbar: 08.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 18.30 Uhr Fr Öffnungszeit/telefonisch erreichbar: 07.15 - 13.30 Uhr Amtsv
Öffnungszeiten ändern sich, insbesondere vor Feiertagen. Rufen Sie vor einem Besuch kurz an — die Nummer steht oben.
Betreibungsregisterauszug für Kloten
Den Auszug verlangen Sie beim zuständigen Amt — schriftlich, online oder am Schalter. Sie erhalten nur Ihren eigenen Auszug; wer einen fremden verlangt, muss ein Interesse glaubhaft machen (Art. 8a SchKG).
- 1Identität nachweisen: Kopie von Pass oder Identitätskarte beilegen.
- 2Aktuelle Wohnadresse angeben, sowie frühere Adressen der letzten fünf Jahre, wenn Sie umgezogen sind.
- 3Gebühr von 17 Franken bezahlen (Art. 12a GebV SchKG).
- 4Auszug per Post erhalten, in der Regel innert weniger Arbeitstage.
Ein Eintrag verschwindet nicht von allein
Eine bezahlte Betreibung bleibt im Register sichtbar — bis der Gläubiger sie zurückzieht oder fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens vergangen sind (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Bezahlen allein löscht nichts, und der Gläubiger ist zum Rückzug nicht verpflichtet. Wer einen sauberen Auszug braucht — für eine Wohnung, eine Stelle oder die Einbürgerung — muss aktiv werden.
Die Wege, einen Eintrag loszuwerden
Je nach Situation stehen verschiedene rechtliche Wege offen. Welcher für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie Rechtsvorschlag erhoben haben und ob die Schuld bezahlt ist.
Welches Betreibungsamt ist für Kloten zuständig?
Das Betreibungs- und Stadtammannamt Kloten. Massgebend ist Ihr Wohnsitz, nicht der Ort, an dem die Schuld entstanden ist.
Was kostet ein Betreibungsregisterauszug?
17 Franken (Art. 12a GebV SchKG). Der Tarif ist bundesrechtlich festgelegt und in der ganzen Schweiz gleich.
Kann ich den Auszug einer anderen Person verlangen?
Nur wenn Sie ein Interesse glaubhaft machen (Art. 8a SchKG) — etwa als Vermieterin oder Vermieter bei einer Bewerbung. Sonst erhalten Sie ausschliesslich Ihren eigenen Auszug.
Verschwindet eine bezahlte Betreibung automatisch?
Nein. Sie bleibt sichtbar bis zum Rückzug durch den Gläubiger oder bis fünf Jahre nach Abschluss vergangen sind (Art. 8a Abs. 4 SchKG).
Quelle: offizielle kantonale Liste. SwissReset ist keine Behörde und kein Anwaltsbüro. Angaben zu Adressen und Öffnungszeiten stammen von den offiziellen kantonalen Verzeichnissen und werden regelmässig überprüft — massgebend bleibt stets das Amt selbst.