Zum Inhalt springen

Wie Sie einen Betreibungsregisterauszug erhalten

Aktualisiert am 7. Juli 2026

Wie Sie einen Betreibungsregisterauszug erhalten

Kurz erklärt

Sie erhalten Ihren Betreibungsregisterauszug beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts, gegen eine vom Bundesrecht festgelegte Gebühr: 17 CHF (18 CHF bei Versand per Post oder elektronisch, 22 CHF per Einschreiben). Ein «sauberer» Auszug setzt voraus, dass darin keine Betreibung erscheint: Zahlen genügt nicht, denn eine bezahlte Betreibung bleibt sichtbar, solange der Gläubiger sie nicht zurückgezogen hat. Je nach Fall bereinigen der Rückzug, die Nichtbekanntgabe oder der Ablauf der Fünf-Jahres-Frist den Auszug.

Der Betreibungsregisterauszug wird oft verlangt, um eine Wohnung zu mieten oder sich zu bewerben. Hier erfahren Sie, wie Sie ihn erhalten, zu welchem Preis und wie Sie ihn sauber halten.

Wo und wie Sie ihn erhalten

Sie beantragen Ihren eigenen Auszug beim Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde oder Ihres Wohnkantons, gegen Vorlage eines Ausweises. Der Antrag erfolgt am Schalter, per Post oder, in vielen Ämtern, online. Für ein Wohnungsdossier planen Sie einen aktuellen Auszug ein (oft nicht älter als drei Monate).

Was er kostet

Die Gebühr ist im Bundesrecht festgelegt (Art. 12a GebV SchKG): 17 CHF für einen Auszug, unabhängig von der Seitenzahl. Sie steigt auf 18 CHF, wenn Ihnen der Auszug per Post, Fax oder E-Mail zugestellt wird, und auf 22 CHF per Einschreiben.

Einen sauberen Auszug erhalten

Ein Auszug ist «sauber», wenn darin keine Betreibung erscheint. Das Begleichen einer Schuld genügt nicht: Die Betreibung bleibt als «getilgt» sichtbar, solange der Gläubiger sie nicht zurückgezogen hat. Je nach Ihrer Situation bestehen mehrere Wege, ihn zu bereinigen: der Rückzug durch den Gläubiger (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG), die Nichtbekanntgabe, wenn Sie Rechtsvorschlag erhoben hatten und der Gläubiger nicht weiterverfolgt hat (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG), oder der Ablauf der Fünf-Jahres-Frist (Art. 8a Abs. 4 SchKG). Ein Verlustschein hingegen kann weit länger sichtbar bleiben.

Was kostet ein Betreibungsregisterauszug?

17 CHF am Schalter, 18 CHF bei Versand per Post oder elektronisch, 22 CHF per Einschreiben (Art. 12a GebV SchKG), unabhängig von der Seitenzahl.

Wird mein Auszug sauber, wenn ich meine Schulden bezahle?

Nein. Eine bezahlte Betreibung bleibt sichtbar, solange der Gläubiger sie nicht zurückgezogen hat oder keine fünf Jahre vergangen sind. Die blosse Zahlung eröffnet auch die Nichtbekanntgabe nicht.

Wo beantrage ich meinen Auszug?

Beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts, mit einem Ausweis; viele Ämter bieten den Antrag auch online an.

Machen Sie die kostenlose Analyse und erfahren Sie, welcher Weg Ihren Auszug in Ihrer Situation bereinigt.

Kostenlose Diagnose starten

Wege zum Handeln