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Lexikon

Betreibungsamt

Office des poursuites (FR) · Ufficio esecuzioni (IT) · Debt enforcement office (EN)

Aktualisiert am 28. Juli 2026

Definition

Das Betreibungsamt ist die kantonale Behörde, die das Betreibungsverfahren führt: Sie stellt Zahlungsbefehle zu, vollzieht Pfändungen, führt das Betreibungsregister und stellt die Auszüge aus.

Zuständig ist grundsätzlich das Amt an Ihrem Wohnsitz. Dort liegt der Eintrag zu Ihrer Person, und dorthin richten Sie folglich ein Gesuch um einen Auszug oder um Nichtbekanntgabe.

Ein wichtiger Punkt nach einem Umzug: Der Auszug deckt nur den Kreis des ausstellenden Amtes ab. Wer in mehreren Kantonen gewohnt hat, muss unter Umständen mehrere Auszüge bestellen, um ein vollständiges Bild zu liefern.

Das Amt ist eine neutrale Vollzugsstelle. Es beurteilt nicht, ob eine Forderung berechtigt ist, ergreift keine Partei und kann einen Eintrag nicht von sich aus löschen: Es wendet das Gesetz und die ihm vorgelegten Entscheide an.

Das Wichtigste

  • Zuständigkeit grundsätzlich am Wohnsitz des Schuldners.
  • Der Auszug deckt nur den betreffenden Betreibungskreis ab.
  • Das Amt kann einen Eintrag nicht von sich aus löschen.

Gesetzesgrundlage : Art. 2 und 8a SchKG

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