Lexikon
Betreibung
Poursuite (FR) · Esecuzione (IT) · Debt enforcement (EN)
Aktualisiert am 28. Juli 2026
Definition
Eine Betreibung ist das offizielle Verfahren, mit dem ein Gläubiger in der Schweiz die Bezahlung einer Geldschuld mit staatlicher Hilfe durchsetzt. Sie wird ins Betreibungsregister eingetragen und Dritten noch 5 Jahre nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.
Die Betreibung ist ein Verwaltungsverfahren, kein Urteil: Jede Person kann jede andere betreiben, ohne beweisen zu müssen, dass die Schuld überhaupt besteht. Das führt ständig zu Missverständnissen — ein Eintrag auf Ihren Namen bedeutet weder, dass ein Gericht Sie verurteilt hat, noch dass Sie dieses Geld tatsächlich schulden.
Das Verfahren beginnt mit einem Betreibungsbegehren des Gläubigers, gefolgt von der Zustellung eines Zahlungsbefehls. Ab diesem Moment hängt alles von Ihrer Reaktion ab: Erheben Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag, steht das Verfahren still und der Gläubiger muss vor Gericht. Schweigen Sie, kann er die Pfändung Ihres Vermögens oder Lohns verlangen.
Die nachhaltigste Wirkung liegt anderswo: im Registereintrag. Verwaltungen und Arbeitgeber verlangen regelmässig einen Auszug, und eine sichtbare Betreibung genügt oft, um eine Wohnungsbewerbung auszusortieren — selbst wenn die Schuld längst bezahlt ist.
Das Wichtigste
- Für eine Betreibung braucht es keinen Beweis der Schuld.
- Der Eintrag wird 5 Jahre nach Abschluss weiter mitgeteilt (Art. 8a Abs. 4 SchKG).
- Bezahlen beendet das Verfahren, löscht aber den Eintrag nicht.
Gesetzesgrundlage : Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1)