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Lexikon

Pfändung

Saisie (FR) · Pignoramento (IT) · Attachment / seizure (EN)

Aktualisiert am 28. Juli 2026

Definition

Die Pfändung ist die Vollstreckungsphase, in der das Amt bestimmt, welche Vermögenswerte oder welcher Lohnanteil zur Befriedigung des Gläubigers dienen. Sie erfolgt erst nach unbestrittener Betreibung oder erteilter Rechtsöffnung.

Das Amt erhebt zunächst Ihre Verhältnisse und erstellt dann eine Pfändungsurkunde. In den allermeisten Fällen wird nicht Mobiliar gepfändet, sondern ein Teil des Lohns, den der Arbeitgeber direkt ans Amt überweist.

Genau das macht die Lohnpfändung so gefürchtet: Der Arbeitgeber erfährt vom Verfahren. Viele Menschen entdecken erst in diesem Moment die soziale Tragweite einer Betreibung.

Nicht alles ist pfändbar. Für Leben und Beruf unentbehrliche Gegenstände sind geschützt, und Einkommen darf nur oberhalb des vom Amt berechneten Existenzminimums angetastet werden. Deckt die Pfändung die Schuld nicht, wird ein Verlustschein ausgestellt.

Das Wichtigste

  • Erfolgt nach unbestrittener Betreibung oder Rechtsöffnung.
  • Die Lohnpfändung wird dem Arbeitgeber mitgeteilt.
  • Existenzminimum und lebensnotwendige Gegenstände sind geschützt.

Gesetzesgrundlage : Art. 89 ff. SchKG

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