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Lexikon

Existenzminimum

Minimum vital (FR) · Minimo vitale (IT) · Subsistence minimum (EN)

Aktualisiert am 28. Juli 2026

Definition

Das Existenzminimum ist der Einkommensteil, der für den Unterhalt der schuldnerischen Person und ihrer Familie als unentbehrlich gilt. Er ist unpfändbar: Nur was darüber hinausgeht, kann zugunsten des Gläubigers abgezogen werden.

Das Amt berechnet diesen Betrag aus einem Grundbetrag, zu dem insbesondere Miete, Prämien der obligatorischen Krankenversicherung und tatsächliche Berufsauslagen hinzukommen. Das Ergebnis fällt daher je nach Situation sehr unterschiedlich aus.

Diese Berechnung stützt sich vollständig auf die Angaben, die Sie liefern. Das ist der am schlechtesten genutzte Punkt des ganzen Verfahrens: Eine nicht gemeldete Prämie oder nicht deklarierte Fahrkosten — und das angenommene Existenzminimum ist zu tief, die Pfändung entsprechend zu hoch.

Reichen Sie die Belege von Anfang an ein und melden Sie jede Veränderung (Umzug, Geburt, Stellenverlust, Prämienerhöhung). Eine Neuberechnung kann verlangt werden: Das ist keine Gefälligkeit, sondern die korrekte Anwendung des Gesetzes.

Das Wichtigste

  • Nur Einkommen über dem Existenzminimum ist pfändbar.
  • Miete, Krankenkassenprämien und Berufsauslagen zählen mit.
  • Eine Veränderung der Lage rechtfertigt ein Revisionsgesuch.

Gesetzesgrundlage : Art. 93 SchKG

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