Lexikon
Zahlungsbefehl
Commandement de payer (FR) · Precetto esecutivo (IT) · Payment order (EN)
Aktualisiert am 28. Juli 2026
Definition
Der Zahlungsbefehl ist die vom Betreibungsamt zugestellte amtliche Aufforderung, eine von einem Gläubiger geforderte Schuld zu bezahlen. Ab Zustellung haben Sie 10 Tage Zeit, um kostenlos und ohne Begründung Rechtsvorschlag zu erheben.
Ein Zahlungsbefehl wirkt einschüchternd, beweist aber nichts: Das Amt prüft nicht, ob die Schuld tatsächlich besteht. Es leitet lediglich die Forderung des Gläubigers weiter. Viele Zahlungsbefehle betreffen bestrittene, bereits bezahlte oder an die falsche Person gerichtete Beträge.
Die einzig wirklich entscheidende Frist sind die 10 Tage für den Rechtsvorschlag. Sie läuft ab Zustellung — also ab persönlicher Übergabe oder ab Abholung am Postschalter. Danach gilt die Betreibung als unbestritten und der Gläubiger kann das Verfahren fortsetzen.
Ist die Schuld berechtigt und wollen Sie zahlen: Die Zahlung allein lässt den Registereintrag nicht verschwinden. Es lohnt sich, gleichzeitig mit der Zahlung schriftlich den Rückzug der Betreibung zu vereinbaren.
Das Wichtigste
- 10 Tage für den Rechtsvorschlag ab Zustellung (Art. 74 SchKG).
- Das Amt prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
- Rückzug schriftlich vereinbaren, wenn Sie zahlen.
Gesetzesgrundlage : Art. 69 und 74 SchKG